Rechtsschutz

Rechtsschutzversicherungen gehören zu der Gruppe der Individualversicherungen und der eigentliche Zweck dieser dürfte allein schon der Name verraten: statt eine Person oder ein „Sache“ versichern Rechtsschutzversicherungen einen möglichen Rechtsstreit – beziehungsweise dessen Kosten. Zudem gelten Rechtsschutzversicherungen immer für einen bestimmten Bereich, oder besser gesagt, ein bestimmtes (Rechts)Gebiet. „Beliebt“ ist deswegen vor allen die Rechtsschutzversicherung für Auto und Verkehr, kommt es bei Unfällen doch immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen, weil keiner der Beteiligten Schuld haben will und von seinem Gegner Geld fordert. Ebenfalls „beliebt“ ist die Versicherung für Arbeits-Rechtsschutz, Mietrechtsschutz, Wohnungs- und Grundstückrechtsschutz oder Sozialgerichtsschutz. Nutzen können diese Versicherungsform zudem Privatleute wie auch Unternehmen.