Die Pensionsvorsorge gehört zur „klassischen“ Altersvorsorge eines jeden Menschen, auch wenn die Pensionsvorsorge nicht jeden Menschen betrifft, sondern ausschließlich Beamte, Richter, Soldaten und ebenso Pfarrer und andere Kirchenbeamte – was zumindest für Deutschland gilt. Die Pensionsvorsorge ist also nicht mit der „normalen“ Rentenvorsorge zu verwechseln, auch wenn das Prinzip, die finanzielle Sicherheit im Alter, wiederum das Gleiche ist. Wie bei der normalen Rente werden bei der Pensionsvorsorge die tatsächlichen Arbeitsjahre angerechnet – je länger ein Beamter im Dienst ist, desto höher fällt seine spätere Pension aus. In der Bundesrepublik Deutschland allerdings liegt dieser Höchstsatz derzeit bei 71,75 Prozent, die nach 40 Jahren erreicht sind.